MEDIATION in der WIRTSCHAFT
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Mediation schafft Vertrauen
und Vertrauen ist der Schmierstoff für die Wirtschaft
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ARBEITGEBERBEWERTUNG - ONLINE
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| Das Internet wird immer mehr zur Informationsquelle - auch über Ihr Unternehmen. Sie nutzen dies durch Ihre Unternehmenswebseite. Die dort ins Netz gestellten Informationen können Sie steuern. Im Internet verbreiten jedoch auch Dritte Informationen über Ihr Unternehmen. Die "Social Media" sind eine Plattform. Ihr Unternehmen wird jedoch auch als Arbeitgeber bewertet. Ihre derzeitige Bewertung als Arbeitgeber finden Sie u. a. hier oder hier. Steuern Sie auch das (positive) Bild Ihres Unternehmens als Arbeitgeber. Der erste Schritt: Machen Sie sich selbst ein Bild durch eine anonyme Mitarbeiterbefragung. Ein kostenloses Muster stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Sie können die Umfrage auch über diese Webseite durchführen. Weitere Informationen zur Mitarbeiterbefragung ... |
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MITARBEITERBEFRAGUNG
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MUSTERUMFRAGE |
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MEDIATIONSKLAUSEL - ein Muss!
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| Mit einer Mediationsklausel stellen Sie sicher, dass im Fall einer Streitigkeit ein Scheitern von Verhandlungen nicht automatisch zur gerichtlichen Auseinandersetzung führt. Die Mediationsklausel gibt Ihnen die Möglichkeit, die Verhandlungen durch Vermittlung eines unabhängigen Dritten - des Mediators - in kooperativer Form einvernehmlich zu einem Ergebnis zu führen. Die Mediation ist eine besondere Form der Vermittlung in einem Konflikt, bei der bestimmte Regeln gelten, die deeskalierend wirken und so eine kooperative Beilegung des Konflikts ermöglichen. Besonders hervorzuheben sind die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit des Verfahrens. Freiwilligkeit bedeutet auch, dass jede Partei die Mediation jederzeit beenden kann. Mit einer Mediation gehen Sie kein Risiko ein, sondern haben vielmehr eine zusätzliche Chance einer gütlichen Einigung. Die Vertraulichkeit bezieht sich einerseits auf das gesamte Verfahren, ermöglicht aber auch vertrauliche Einzelgespräche mit jeder Partei, in denen geheimhaltungsbedürftige Dinge angesprochen werden können. |
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MUSTERKLAUSEL
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INFORMATIONEN |
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Mediationsklausel – Warum?
Sie möchten etwaige Konflikte stressfrei in angenehmer Atmosphäre lösen und würden bei festgefahrenen Konflikten auch an einer Mediation teilnehmen. Eine Mediation funktioniert jedoch nur, wenn beide Seiten sich dazu bereit erklären. Die Erfahrung zeigt, dass mindestens eine Seite bei einem Konflikt keine Möglichkeit sieht, auf die andere Seite zuzugehen. Eine einvernehmliche Regelung scheint völlig ausgeschlossen. Ist der Konfliktfall erst einmal eingetreten, so wird es deshalb schwierig, sich auf eine Mediation zu verständigen. Die Mediation wird allenfalls zur allerletzten Option, wenn Gerichtsverfahren nicht zum Erfolg führen und erheblicher wirtschaftlicher Schaden bereits entstanden ist.
Mediationsklausel öffnet den Weg zur einvernehmlichen Konfliktlösung
Ist die Durchführung einer Mediation vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung in einer Mediationsklausel jedoch vorgesehen, so ist der erste Schritt vor Eintritt des Konflikts bereits getan. Die Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung ist bereits im Vorfeld geklärt. Das bedeutet zwar keine Erfolgsgarantie; die Chance, dass eine Eskalation eines Konflikts frühzeitig vermieden wird, ist jedoch bedeutend höher.
Warnfunktion
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Warnfunktion bei wichtigen Verträgen
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Mediationsklausel oder Schiedsgerichtsklausel?
Eine Mediation und ein Schiedsgerichtsverfahren sind grundsätzlich unterschiedliche Verfahren zur Entscheidungsfindung in einem Konfliktfall.
Schiedsgerichtsverfahren ersetzt ordentliches Gerichtsverfahren
Ein Schiedsgerichtsverfahren ersetzt das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und ist dadurch gekennzeichnet, dass – wie beim Verfahren vor den ordentlichen Gerichten – die Entscheidung über den Streit einem Dritten, dem Schiedsgericht, überlassen wird.
Mediation erweitert Verhandlungslösung
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Mediationsklausel ein Muss
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